Dermato-Histologie

   
Das Labor für dermatologische Histologie der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie ist auf die histologische Bearbeitung und Beurteilung menschlicher Hautgewebeprobenspezialisiert. Dabei unterscheidet sich die Arbeit eines dermato-histologischen Labors deutlich von der eines Histologie-Labors der Pathologie. Die Spezialisierung auf die Untersuchung von Hautgewebeproben erfordert spezielle Techniken und Kenntnisse des Laborpersonals und der begutachteten Fachärzte.
Unser Laborpersonal verfügt über jahrelange Erfahrungen in der Dermato-Histologie und zeichnet sich daher durch eine überaus hohe Kompetenz aus. So wird das Histologie-Labor unserer Klinik regelmäßig von anderen dermato-histologischen Laboren als Zweitgutachter in Anspruch genommen. 

Leistungen des Labors

Histologische Aufbereitung und mikroskopische Begutachtung des Hautgewebes durch einen geübten Facharzt

Die routinemäßige Bearbeitung von Hautgewebeproben umfasst zunächst die Fixierung des zum Teil derben Gewebes und dessen Einbettung in Paraffin, wodurch das Gewebe die zur weiteren Bearbeitung notwendige Stabilität erlangt. Anschließend werden von der Gewebeprobe Dünnschnittpräparate angefertigt. Um anhand dieser eindeutig beurteilen zu können, ob die Gewebeveränderung (z.B. gut- oder bösartiger Tumor) bei der Entnahme vollständig (in toto) entfernt wurde, muss dabei sichergestellt werden, dass die Dünnschnitte in einer Ebene des Gewebes erfolgen, die eine Aussage über die Beziehung zwischen Läsion und Resektionsrand erlauben. Bei größeren Gewebeproben ist hier ggf. eine lamellierende Aufarbeitung des Gewebes erforderlich. 
Die angefertigten Schnittpräparate werden dann mit Hämatoxylin und Eosin, der histologischen Standardfärbung, die eine gute Kontrastierung der typischen Strukturen eukaryontischer Zellen erlaubt, gefärbt und von einem geübten Gutachter beurteilt.

Immunhistologische Färbeverfahren zum Nachweis spezifischer Strukturen

Mit Hilfe immunhistologischer Verfahren lassen sich im Gewebeschnitt spezifische Strukturen und Moleküle gezielt und sensitiv nachweisen. Das Verfahren beruht dabei auf der Verwendung von Antikörpern, die spezifisch gegen die nachzuweisenden antigenen Determinanten der Gewebeprobe gerichtet sind und an diese binden. Einige Antigenepitope bedürfen dabei jedoch zunächst einer Freilegung durch Vorbehandlung des Probengewebes. Aufgrund der Konjugation der Antikörper mit z.B. dem Enzym “alkalische Phosphatase“ können die so markierten Strukturen des Gewebeschnittes über eine lokale enzymkatalysierte Farbreaktion histochemisch sichtbar gemacht werden.

Nachweis spezifischer Strukturen durch Immunfluoreszenz

Die Technik der Immunfluoreszenz, die, wie das Verfahren der Immunhistochemie, für den Nachweis krankheitsspezifischer Strukturen eingesetzt wird, basiert ebenfalls auf der Verwendung spezifischer gegen die nachzuweisenden Strukturen gerichteter Antikörper. Im Gegensatz zur Immunhistochemie erfolgt die Visualisierung der gebundenen Antikörper in diesem Fall jedoch nicht durch eine enzymkatalysierte Farbreaktion sondern anhand fluoreszierender Farbstoffe, mit denen die verwendeten Antikörper markiert sind. 
Trotz starker Ähnlichkeit der Techniken (Immunfluoreszenz; Immunhistochemie) erfordert das Verfahren der Immunfluoreszenz einige Besonderheiten. So werden für Immunfluoreszenzpräparate i.d.R. keine herkömmlichen Dünnschnitte sondern Gefrierdünnschnitte eingesetzt. D.h. das Gewebe wird zur Stabilisierung nicht in Formalin fixiert und in Paraffin eingebettet, sondern eingefroren und am Kryostaten geschnitten. Mehr oder minder ausgeprägte Artefakte in den Präparaten sind daher keine Seltenheit. Darüber hinaus können im Gewebe vorhandene Entzündungszellen durch Phagozytose von Immunkomplexen falsch negative Resultate verursachen. Dies wurde vor allem bei der Dermatitis herpetiformis beobachtet und führte hier sogar zu der Empfehlung, Biopsien für die Immunfluoreszenz in einiger Entfernung von aktiven Läsionen zu entnehmen.

Histologische Spezial-Färbeverfahren

Histologische Spezialfärbungen dienen der selektiven Anfärbung und somit dem Nachweis spezifischer Strukturen, Zellen oder Moleküle im Gewebeverband. Sie werden daher bei Verdacht auf bestimmte Diagnosen durchgeführt, um deren charakteristische Gewebeveränderungen nachweisen bzw. ausschließen zu können angefordert (z.B. Alcian-PAS-Färbung bei V.a. Lupus ersthematodes). Typische in der Dermato-Histologie eingesetzte Färbeverfahren sind:

  • Eisen-Färbung zur Differenzierung zwischen Hämosiderinablagerungen und Melaninpigmentierungen
  • Elastica-Färbung bei Elastosen
  • Alcian-PAS-Färbung zur Differenzierung des Lupus eryhtematodes und Pyodermien gegenüber Porphyria cutanea tarda, Tinea und Onychomykosen
  • Kossa-Färbung bei Kalzinosen und Osteomen
  • Ziehl-Neelsen-Färbung zum Nachweis der säurefesten Stäbchenbakterien bei V.a. Lupus vulgaris, atypische Mykobakteriose oder Lepra
  • van Gieson-Färbung zum Kollagennachweis bei Keloiden und reaktiv perforierenden Dermatosen
  • Giemsa-Färbung zum Mastzellnachweis im Gewebe bei V.a. Urticaria pigmentosa
  • Fontana-Färbung bei Hyperpigmentierungen und melanozytären Tumoren

Gefrierschnitt-Bearbeitung und -Diagnostik

Um vom operativ entnommenen Gewebe Dünnschnittpräparate anfertigen zu können, muss das Gewebe zunächst ausreichend stabilisiert werden. 
Die klassische Methode hierfür ist die Fixierung in Formalin-Lösung, gefolgt von der Einbettung in Paraffin. Diese Methodik interferiert jedoch mit einigen Nachweis- und Färbeverfahren, wie z.B. der Immunfluoreszenz. 
   
In diesen Fällen wird ein Teil des zu begutachtenden Gewebes daher unfixiert eingefroren, um im gefroren Zustand mit Hilfe eines so genannten Kryo-Mikrotoms Gefrierdünnschnitte davon herzustellen. Da diese jedoch häufig Artefakt-Strukturen aufweisen, sollte ein Teil des zu untersuchenden Gewebes stets herkömmlich behandelt und gefärbt werden.

Schnellschnittdiagnostik bei mikrografisch kontrollierten Gewebeentnahmen

Ziel eines Schnellschnitt-Verfahrens ist es, möglichst schnell, d.h. ggf. noch während der Operation, Klarheit über die Dignität einer Läsion und die Vollständigkeit ihrer Resektion zu erhalten. 

Hierzu wird der Tumor im ersten Operationsschritt möglichst vollständig entfernt und sofort dem Histologen zur Untersuchung zugeleitet. Ein Teil der Probe wird dann sofort eingefroren, mit einem Gefriermikrotom geschnitten und nch dem üblichen Färbeverfahren gefärbt. So kann die Zeit bis zu Vorliegen des Befundergebnisses deutlich verkürzt werden und der Operateur kann seine weiteren Maßnahmen (Nachschnitt oder Verschluss der OP-Wunde) entsprechend planen.

Die Qualität von Gefrierschnitten bleibt methodenbedingt hinter der Qualität von fixiertem Paraffinmaterial zurück. Differentialdiagnostische Beurteilungen der Gewebeprobe etc. sind im Rahmen der Schnellschnittuntersuchung daher nicht möglich.