Indikationen

Aufgrund der unterschiedlichen verfügbaren UV-Spektren, sowie der Möglichkeit diese mit Wirkstoffen, welche photosensibilisierend wirken, zu kombinieren, können UV-Therapien für unterschiedlichste Indikationen eingesetzt werden, wobei Therapievariante und Indikation gut aufeinander abgestimmt werden müssen, um die Behandlung dabei möglichst effizient zu gestalten. 

In unserer Abteilung für Lichttherapie verfügen wir über alle für die verschiedensten modernen UV-Therapie nötigen Bestrahlungsgeräte, um sowohl selektiv begrenzte Körperregionen, wie z.B. Hände oder Füße, oder aber den gesamten Körper (Stehkabinen oder Liegen) mit den unterschiedlichen UV-Strahlen (z.B. Schmalspektrum-UVB (=UVB311), UVA1 u.v.m.) bestrahlen zu können und damit zahlreiche dermatologische Erkrankungen behandeln zu können. So sind UV-Therapien erfolgversprechend z.B. bei Schuppenflechte (Psoriasis), atopischer Dermatitis, Vitiligo und vielen anderen Hauterkrankungen

In manchen Fällen ist die UV-Therapie sogar die Behandlungsmethode der ersten oder gar einzigen Wahl, wie z.B. bei Patient(inn)en, welche nach einer Stammzelltransplantation unter einer so genannten Medikamenten-resistenten Graft-versus-Host-Krankheit leiden.

Durchführung der Licht-Behandlung

Die Licht-Therapie nutzt die günstigen Effekte von UV-Strahlung auf bestimmte Hautzellen. Je nach Erkrankung kommen dabei unterschiedliche UV-Wellenlängen zum Einsatz, wobei sich die verwendeten UV-Spektren deutlich von den in einem üblichen Sonnenstudio verwendeten unterscheiden. Eine UV-Therapie darf daher nur nach entsprechender fachgerechter Indikationsstellung und nur unter fachlicher Aufsicht durchgeführt werden. 

In unserer Lichtabteilung stehen alle für eine moderne UV-Therapie nötigen Geräte zur Verfügung (Schmalspektrum-UVB (=UVB311), UVA1 u.a.). Die Indikation zur Behandlung muss dabei nach eingehender Untersuchung des Patienten individuell gestellt werden. Sie werden daher zunächst einen Termin zur Untersuchung erhalten, an welchem der Arzt die Art der Behandlung festlegen und Sie über alle Aspekte der Tehrapie aufklären wird. Im Anschluss daran erhalten Sie dann individuell vereinbarte Termine zur Behandlung, wobei die Behandlungsintervalle meist zwischen 1 und 3 Tagen liegen. 

Unmittelbar vor den Behandlungsterminen sollten jeweils keine Hauttherapeutika oder Hautpflegeprodukte angewendet werden, sie sollten sich also nach Möglichkeit nicht unmittelbar vor Ihrem Bestrahlngstermin eincremen oder andere Hautpflegeprodukte benutzen. Direkt nach der Bestrahlung ist das Eincremen möglich, bringen Sie sich ggf. Ihre Hautcreme einfach mit. 

Hinweis: manche UV-Therapien sind nicht Bestandteil der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies wir der Arzt im Einzelfall mit Ihnen besprechen.