Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie
Andrologie
Kryokonservierung von Samen
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Seit 1997 bieten wir unseren Patienten die Möglichkeit einer Kryokonservierung von Samenmaterial, d.h. einer längerfristigen Aufbewahrung Ihrer Samenzellen durch Einfrieren und Lagerung in flüssigem Stickstoff, als Serviceleistung an. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die vor allem für folgende Patientengruppen von Interesse ist:
Patienten und Transfrauen, die vor einer geplanten medikamentösen Behandlung, Bestrahlungstherapie und/oder Operation stehen, die potentiell die Zeugungsfähigkeit einschränken.
Patienten, die vor einer Sterilisationsoperation stehen und sich eine Zeugungsreserve erhalten möchten.
Patienten, in deren Ejakulat keine Samenzellen nachweisbar sind, bieten wir an, Hodengewebe oder Nebenhodenflüssigkeit, welches im Rahmen einer diagnostischen Operation aus den Hoden bzw. Nebenhoden entnommen wird, tiefzufrieren.
Termine
Da das Angebot der Kryokonservierung von Samenmaterial in erster Linie für Patienten und Transfrauen, die sich kurzfristig einer Operation und/oder Tumorbehandlung unterziehen müssen, von Interesse ist, versuchen wir, wenn irgendwie möglich, eine sehr kurzfristige Vorstellung zuermöglicht. Dabei können nach vorheriger Absprache u.U. auch Termine am Rande der Sprechzeiten des Labors realisiert werden.
Vertragsabschluss
Die Durchführung einer Kryokonservierung von Samenmaterial setzt den Abschluss eines Vertrages zwischen unserem Zentrum und dem Patienten voraus. Dabei werden vor Vertragsunterzeichnung die rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen der geplanten Maßnahme in einem persönlichen Gespräch ausführlich erörtert. In diesem Aufklärungsgespräch über den Nutzen und die Risiken, die Chancen einer späteren Kinderwunschbehandlung und die damit verbundenen psychischen Aspekte sowie und den Vertragsinhalten haben Sie Gelegenheit, alle in diesem Zusammenhang für Sie offenen Fragen anzusprechen. Der Vertrag verlängert sich automatisch jährlich bis zur Kündigung.
Kostenübernahme
Bei der Kryokonservierung von Samenmaterial handelt es sich um eine Leistung, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen vor medizinisch indizierten Behandlungen übernommen werden, die die Zeugungsfähigkeit einschränken können (potentiell fertilitätsschädigend). In allen anderen Fällen (z.B. vor Vasektomie oder bei Privatversicherten) müssen Sie die Kosten selber tragen Ferner muss mittels einer Blutuntersuchung das Vorliegen einer HIV- bzw. Hepatitis-Infektion ausgeschlossen werden. Auch diese Leistung wird, da sie Bestandteil der Kryokonservierungs-Leistung ist, nur in den oben genannten Fällen von den Krankenkassen übernommen.
Abholung Ihrer Kryogewebe
Sollen Ihre Kryogewebe zur Durchführung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen an ein entsprechendes IVF-Institut überführt werden, brauchen wir zu gegebenem Zeitpunkt von Ihnen persönlich eine aktuell datierte und unterzeichnete Vollmacht/Beauftragung. Bitte beachten Sie, dass ein Transfer Ihrer Kryogewebe an ein anderes Institut einiger Vorbereitungen bedarf. Wir bitten Sie daher eine Umlagerung Ihrer Gewebe frühzeitig, spätestens aber 14 Tage vor Bedarf telefonisch anzukündigen!
Weitere Informationen
Wenn Sie sich näher über die Möglichkeit der Kryokonservierung von Samenmaterial informieren möchten, wenden Sie sich bitte an das Personal der Andrologie-Ambulanz. Dort wird man Ihnen gerne Auskunft erteilen.
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