Informationen zur Infektionsgefährdung im Krankenhaus

Infektionsschutz spielt im Krankenhaus eine besonders wichtige Rolle. Er dient sowohl den Beschäftigten als auch den Patienten. Gegen einige ernste Infektionskrankheiten gibt es wirksame und gut verträgliche Impfstoffe, die Ihnen vom Arbeitgeber durch den Betriebsärztlichen Dienst kostenlos angeboten werden, sofern Sie beruflich gefährdet sind. Infektionskrankheiten, gegen die nicht geimpft werden kann, erfordern andere Maßnahmen zur Infektionskontrolle (beachten Sie hierzu bitte die Anweisungen im Hygieneplan des Universitätsklinikums).
Infektionen können z. B. durch Stichverletzungen (siehe auch unsere Internet-Seite „Nadelstichverletzungen“) an gebrauchten Kanülen übertragen werden oder dadurch, dass infektiöses Patientenblut mit verletzter Haut oder Schleimhaut des Personals in Kontakt kommt (insbesondere Hepatitis B, Hepatitis C und HIV). Solche Kontakte sollten sofort dem D-Arzt (Unfallchirurgische Poliklinik) gemeldet werden, damit die Infektionsgefährdung im Einzelfall geprüft werden kann und gegebenenfalls die notwendigen Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können. Auch zur Sicherung von Ansprüchen gegenüber der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherungsträger sollten Sie an einer Meldung und Dokumentation einer Verletzung interessiert sein. Da man häufig den Patienten ihre Erkrankung und Infektiosität nicht ansieht, kann die Infektionsgefährdung durch Patienten nicht sicher eingeschätzt werden. Allein schon deshalb müssen bei jedem möglichen Kontakt mit Patientenblut und anderen potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten medizinische Schutzhandschuhe getragen werden.

Überblick über die wichtigsten Infektionsgefahren im Krankenhaus:

Hepatitis B und Hepatitis C sind sehr ernst zu nehmende Erkrankungen mit oft chronischem Verlauf:
Die Hepatitis B-Infektion verläuft bei Erwachsenen in 5-10 % der Fälle chronisch und kann in 0,1- 1% zum Tod an fulminater Hepatitis führen.
Leberzirrhose und Leberkrebs können als Folge einer Infektion mit Hepatitis B auftreten.
Das Hepatitis B-Virus kann bereits durch kleinste Mengen Blut übertragen werden, z. B.: durch Stichverletzungen an benutzten Kanülen.
Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt sollten gegenüber Hepatitis B immun sein. Als erfolgreich gilt eine Hepatitis B-Impfung, wenn 4-8 Wochen nach der dritten Impfung ein Anti-HBs-Wert von 100 IU/l erreicht wurde.
Bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgen wird überprüft, ob ein sicherer Immunschutz gegenüber den impfpräventablen Erkrankungen besteht.

Die Hepatitis C-Infektion verläuft zunächst bei etwa 75% der Betroffenen ohne auffällige klinische Symptomatik oder geht nur mit unspezifischen, grippeähnlichen Symptomen einher. Fulminate Verläufe sind sehr selten.
Ca. 50-85% der Infektionen gehen – ohne Behandlung - in chronische Erkrankungsformen über. Langfristig entwickelt sich bei ca. 20% der chronisch Infizierten ohne Behandlung eine Leberzirrhose. Die Zeitdauer von der Infektion bis zum Vollbild der Zirrhose beträgt meist 20-30 Jahre. Patienten mit HCV-induzierter Zirrhose haben ein hohes Risiko, ein Leberzellkarzinom zu entwickeln.
Das Infektionsrisiko durch Stichverletzungen mit HCV-kontaminierten Kanülen beträgt ca. 1% und ist deutlich geringer als bei der Hepatitis B (6-30%).
Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung. Ebenso existiert keine Postexpositionsprophylaxe. 

Die Hepatitis A verläuft nicht chronisch, kann aber bei Erwachsenen zu einer schweren Erkrankung führen (in 0,25 % tödlich). Infektionsgefahr besteht vor allem durch Kontakt mit infektiösem Stuhl, z.B. in der Endoskopie, auf gastroenterologischen und pädiatrischen Stationen, in Stuhllabors sowie im Klär- und Abwasserbereich. Eine Impfung gegen Hepatitis A ist in diesen Bereichen zu empfehlen und kann bei Indikation als Kombinationsimpfung Hepatitis A und B erfolgen.

An Patienten mit einer „offenen“ Lungen-Tuberkulose kann man sich durch Einatmen ausgehusteter Tröpfchen infizieren. Medizinisches Personal ist gefährdet, wenn die Erkrankung des Patienten nicht bekannt ist und deshalb keine Schutzmaßnahmen (Mundschutz, [OP-Mundschutz reicht jedoch i. d. R nicht aus, stattdessen wird eine FFP2-Maske empfohlen], Isolierung, etc.) getroffen worden sind. Auch durch Nadelstichverletzungen und Kontakt mit Tbc-infektiösen Wundsekreten sind lokale Übertragungen möglich. Eine BCG-Impfung bei Erwachsenen wird in Deutschland nicht mehr empfohlen.

Die Influenza ist eine durch Viren hervorgerufene, vorwiegend epidemisch auftretende akute Infektionskrankheit der Luftwege. Es besteht eine kurze Inkubationszeit (wenige Stunden bis drei Tage). Die Ständige Impfkommission (STIKO) nennt medizinisches Personal ausdrücklich als eine der Zielgruppen für die eine Influenzaimpfung empfohlen wird. Die Dauer des Impfschutzes liegt bei 4-6 Monaten. Es handelt sich um eine einmalige Applikation, die jährlich wiederholt werden muss.

 
HIV/AIDS: Es sind einige Fälle beschrieben worden, bei denen HIV über Kanülenstichverletzungen oder Schleimhautkontakt auf medizinisches Personal übertragen worden ist. Das Risiko ist zwar insgesamt sehr gering, aber dennoch sollten die vorbeugenden Schutzmaßnahmen genau eingehalten werden um eine etwaige Übertragung zu vermeiden.

Nach potenziell infektiösen Blutkontakten müssen zunächst Sofortmaßnahmen und dann ggf. die Maßnahmen zur postexpositionellen Prophylaxe (PEP) eingeleitet werden.

Masern verlaufen bei Erwachsenen meist ernster als bei Kindern. Das Infektionsrisiko für nicht-immunes med. Personal ist im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung bis zu 19-fach erhöht. Beschäftigte im Gesundheitswesen sollten gegenüber Masern immun sein (cave: Masernschutzgesetz!). Etwaig erforderliche Impfungen können beim Betriebsärztlichen Dienst durchgeführt werden.
Auch Mumps verläuft mit zunehmendem Alter schwerer. Bei erwachsenen Männern führt diese Krankheit nicht selten zur Hodenentzündung und nachfolgend zur Sterilität. Bei ca. 1/6 der betroffenen Frauen ruft Mumps eine Brustentzündung hervor. Außerdem kann die Infektion eine Bauchspeicheldrüsenentzündung verursachen.
Deshalb sollte das medizinische Personal gegen Mumps immun sein oder gegebenenfalls geimpft werden.
Röteln: Jede Frau im gebärfähigem Alter sollte einen Rötelschutz aufweisen, um zu verhindern, dass es im Fall einer Infektion während der Schwangerschaft zu Missbildungen des Kindes kommt. Ebenso sollte das gesamte medizinische Personal einen Rötelnschutz haben, damit diese Krankheit nicht auf Schwangere übertragen werden kann.

Für Tetanus (Wundstarrkrampf) besteht eine Gefährdung selbst bei Bagatellverletzungen. Auf einen ausreichenden Impfschutz muss geachtet werden. Eine Auffrischungsimpfung ist alle 10 Jahre erforderlich.

Die Diphtherie ist eine Tröpfcheninfektion und wird bei Kontakt mit Infizierten übertragen. Auch Geimpfte können den Erreger übertragen, sie erkranken selbst jedoch nicht. Eine Auffrischungsimpfung ist alle 10 Jahre erforderlich.

Keuchhusten / Pertussis: Keuchhusten ist hochinfektiös und wird i. d. R. durch Tröpfcheninfektion übertragen und tritt auch bei Erwachsenen mit z. T. schweren Verläufen auf. Beschäftigte des Gesundheitswesens haben einerseits ein erhöhtes Expositionsrisiko und können andererseits als Überträger fungieren. Nosokomiale Pertussis-Übertragungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen auf Patienten wurden wiederholt beschrieben. Das RKI nennt medizinisches Personal deswegen ausdrücklich als eine Risikogruppe, die gegenüber Pertussis geimpft sein sollte.

Ausreichender Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) besteht bei Erwachsenen, die neben einer Grundimmunisierung zumindest eine Aufrischungsimpfung aufweisen (d.h. mindestens 4 dokumentierte Impfungen).
Darüber hinaus sollten Beschäftigte im Krankenhaus, die engen Kontakt zu Polio-Patienten haben können weiterhin alle 10 Jahre geimpft werden. Zusätzlich bestehen ggf. reisemedizinische Impfindikationen.

Für weitere Informationen und Beratung steht Ihnen der Betriebsärztliche Dienst gerne zur Verfügung.