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Betriebsärztlicher Dienst
Universitätsklinikum Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7
Haus 9A. Erdgeschoss
60596 Frankfurt am Main
Tel. 069/6301-5314
Prof. Dr. Dr. med. Sabine Wicker
Fachärztin für Arbeitsmedizin, Notfallmedizin, Ernährungsmedizin (BÄK)
Montag - Donnerstag: 7:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Impfsprechstunde
Dienstag und Donnerstag von 11:00 – 12:00 Uhr
Heike Kämmerer
MFA / Anmeldung
T +49 69 6301 - 5314
F +49 69 6301 - 6385
E-Mail: Heike.Kaemmerer@unimedizin-ffm.de
Kristina Bartsch
MFA / Anmeldung
T +49 69 6301 - 5314
F +49 69 6301 - 6385
E-Mail: Kristina.Bartsch@unimedizin-ffm.de
Mit dieser Seite wollen wir Sie, die Medizin- und Zahnmedizinstudierenden, die am Universitätsklinikum Frankfurt studieren, erreichen. Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes die ggf. während Ihres Studiums auftreten. Dazu gehört insbesondere auch die Organisation und Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der ArbMedVV und § 15 Biostoffverordnung sowie vorbeugende Schutzimpfungen.
1. Grundlagen
Durch den direkten Patientenkontakt ist das Infektionsrisiko für Beschäftigte im Gesundheitswesen höher als in anderen Berufen. Medizinisches Personal kann darüber hinaus auch eine Infektionsquelle für Patienten sein, die z. B. wegen einer Grunderkrankung immunsupprimiert sind.
Es liegt in der Verantwortung des medizinischen Personals, nicht nur sich selbst, sondern auch die Patienten soweit wie möglich vor Infektionen zu schützen. Eine ganz wesentliche Rolle spielt dabei die Expositionsprophylaxe, die auf der Kenntnis der Übertragungswege beruht.
Den zweiten Grundpfeiler der Prophylaxe bilden Impfungen.
Empfehlungen hierzu werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Institut veröffentlicht http:// www.stiko.de
2. Durch Impfung verhütbare Infektionskrankheiten
Hepatitis B Virus (HBV)
Die HBV Infektion wird durch Kontakt mit virushaltigen Körperflüssigkeiten übertragen. Zur Prävention dieser Infektion steht eine aktive Impfung zur Verfügung (rekombinantes, nicht infektiöses Virushüllen-Antigen).
Vor der Verfügbarkeit dieser Impfung waren HBV-Infektionen im Rahmen einer medizinischen Berufstätigkeit häufig. Bei Ärzten und Laborpersonal lag die Durchseuchung nach 20 Jahren Berufserfahrung bei über 40%.
Ziel der Impfung ist die Verhütung der HBV Infektion mit ihren möglichen Komplikationen, wie Leberzirrhose und Leberzellkarzinom oder bei Frauen die Übertragung der Infektion auf das Neugeborene. Bei chronisch infizierten Beschäftigten des Gesundheitswesens besteht zudem das Risiko einer Ansteckung von Patienten, vor allem während invasiven Eingriffen.
Die praktische Durchführung der Impfung umfasst drei Impfdosen zu den Zeitpunkten 0-1 Monat und 6 Monate. Etwa einen Monat nach der dritten Dosis sollte eine Erfolgskontrolle (quantitative Bestimmung der Anti-HBs-Antikörper im Serum) durchgeführt werden. Bei negativem Resultat oder geringer Antikörperkonzentration (Anti-HBs <100 IE/L) erfolgt die Applikation einer vierten Impfdosis, gefolgt von einer weiteren Erfolgskontrolle.
Masern, Mumps, Röteln (MMR)
Masern, Mumps und Röteln (MMR) können von nicht immunen Beschäftigten auf ihre Patienten übertragen werden. Zudem gehen diese Infektionen beim Erwachsenen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko einher. Um diese Risiken zu vermeiden, sollten möglichst alle Medizinstudierenden gegen MMR immun sein. Die Anamnese einer durchgemachten Infektion ist sehr unspezifisch und genügt nicht zum Beweis einer vorliegenden Immunität. Diese kann nur durch zwei dokumentierte Impfungen oder den Nachweis spezifischer Serum-IgG-Antikörper belegt werden.
Die Impfstoffe werden seit vielen Jahren angewendet und haben eine hohe Schutzwirkung (>90-95%) und sehr gutes Sicherheitsprofil. Da es sich jedoch um Lebendimpfstoffe handelt, dürfen sie bei Vorliegen einer Schwangerschaft oder schwerwiegenden Immunsuppression nicht verabreicht werden.
Varizellen
Varizellen (Windpocken) verlaufen bei Erwachsenen oft schwer und stellen insbesondere für Immuninkompetente ein hohes Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko dar. Eine Erstinfektion während der Schwangerschaft kann zudem je nach Zeitpunkt der Infektion zu einer schweren Erkrankung des Fetus oder des Neugeborenen führen. Da die Infektion hochkontagiös ist (Übertragung durch Aerosole), kann es gerade in der Klinik leicht zur Übertragungen von erkrankten Patienten oder Personal auf nichtimmune Patienten oder Personal kommen. Die Antikörperprävalenz beträgt bei Erwachsenen >95%. Die Anamnese einer durchgemachten Varizelleninfektion ist meist ein zuverlässiger Indikator für eine Immunität. Bei unsicherer oder negativer Anamnese sollten spezifische Serum-IgG-Antikörper gesucht werden. Bei fehlender Immunität ist die Impfung erforderlich.
Es steht dafür ein attenuierter Varicella-Zoster-Virus-Lebendimpfstoff zur Verfügung. Für Erwachsene werden zwei Dosen empfohlen, da die Serokonversionsrate nach der ersten Dosis nur bei 72-95% liegt (99-100% nach der zweiten Dosis). Die Varizellenimpfung wird allgemein gut vertragen. Es kann jedoch in 1-3% der Geimpften ein lokalisiertes Exanthem und u. U. auch ein generalisiertes Exanthem (mindestens ein Bläschen entfernt von der Applikationsstelle) auftreten. Ein Impfexanthem kann sich bis zu 6 Wochen nach Applikation manifestieren. Obwohl eine Übertragung des Impfvirus extrem selten ist, soll in solchen Fällen vor Patientenkontakt der Aufgabenbereich des Beschäftigten durch den/die Vorgesetzte/n festgelegt werden.
Poliomyelitis
Gemäß des Eradikationsplans und der epidemiologischen Überwachung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht die globale Eradikation der Poliomyelitis kurz bevor. In der jetzigen Konsolidierungsphase sollen aber noch alle Personen eine Grundimmunisierung und eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Boosterdosen (alle 10 Jahre) sind nur noch für besondere Risikogruppen vorgesehen, z. B. Beschäftigte, die beruflich Kontakt (z. B. Neurologie, einz. Laboratorien) mit Polioerkrankten oder deren Ausscheidungen sowie Körperflüssigkeiten haben können.
Wegen des Risikos einer Impfpoliomyelitis wird die Impfung heute mit einem inaktivierten, parenteralen Impfstoff durchgeführt.
3. Expositionsprophylaxe
Standardhygienemaßnahmen
Standardmaßnahmen umfassen eine Reihe von Vorkehrungen, die bei einer möglichen oder sicheren Exposition mit Körperflüssigkeiten oder -substanzen getroffen werden müssen. Das Ziel der Standardmaßnahmen ist es:
• die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern und damit nosokomialen Infektionen vorzubeugen
• das Personal und Patienten vor Infektionserregern zu schützen, z. B. vor durch Blut übertragbare Infektionserreger wie HIV, Hepatitis B und Hepatitis C.
Da theoretisch jede/r Patient/in infektiös sein kann, auch wenn eine Infektion oder Kolonisation nicht bekannt ist, müssen Standardmaßnahmen vom Personal bei allen (hospitalisierten oder ambulanten) Patienten und in allen Bereichen eingehalten werden.
Die Händehygiene bildet den weitaus wichtigsten Teil der Standardmaßnahmen, da der größte Teil der im Krankenhaus erworbenen Infektionserreger über direkten Kontakt und vorwiegend durch die Hände übertragen wird. Die Händehygiene umfasst die Händedesinfektion, das Händewaschen und die Hautpflege.
Händedesinfektion
Hände mit einer Hohlhand (3-5 ml) eines alkoholischen Händedesinfektionsmittels überall gut einreiben bis die Haut trocken ist (mindestens 30 Sekunden). Häufig vergessen werden dabei die Daumen, die Fingerspitzen, die Fingerzwischenräume und die Hautfurchen in der Hohlhand.
Wann?: Vor und nach jedem Patientenkontakt und jeder aseptischen Handlung, nach Kontakt mit Körperflüssigkeiten/-substanzen oder kontaminierten Gegenständen und nach dem Ausziehen der Handschuhe.
Händewaschen
Hände anfeuchten, mit Flüssigseife überall gut einreiben, gründlich mit Wasser spülen, dann mit Papiertuch trocknen. Bei sichtbarer Verschmutzung der Hände groben Schmutz zuerst mit einem Papiertuch entfernen, dann waschen. Falls nachfolgend eine Händedesinfektion durchgeführt führt, müssen die Hände trocken sein!
Wann?: Bei Arbeitsbeginn, nach der Essenspause, bei sichtbarer Verschmutzung der Hände.
Hautpflege
Das Händewaschen und die Händedesinfektion greifen den normalen Säuremantel der Haut an und können u. U. zu Reizungen und offenen Stellen führen. Geschädigte, nicht intakte Haut ist anfälliger für die Besiedelung mit Krankheitserregern, die nicht zur normalen Hautflora gehören, z. B. durch Methicillin-resistente S.aureus (MRSA). Die sauberen, desinfizierten Hände sollen deshalb regelmäßig mit schützenden und pflegenden Cremen eingerieben werden.
Hautinfektionen, -ekzeme
Hautinfektionen wie Furunkel und Nagelfalzentzündungen beim Personal können eine Keimquelle für die Patienten bilden. Chronische Handekzeme (z. B. bei einer Neurodermitis) erhöhen das Risiko einer langandauernden Kolonisation mit nosokomialen Erregern. Eine sorgfältige Pflege und Desinfektion der Hände ist deshalb besonders wichtig.
Armbanduhren und Schmuck, Fingernägel
Armbanduhren und Schmuck werden bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten und -substanzen kontaminiert. Eine gründliche Desinfektion ist schwieriger wegen unebener Oberflächen (Ritzen und Ornamenten).
Armbanduhren und Handschmuck sollten deshalb prinzipiell nicht getragen werden.
Die Fingernägel müssen kurz sein, das Tragen von künstlichen Fingernägeln oder Nagellack ist aus arbeitsmedizinischer und krankenhaushygienischer Sicht nicht zulässig (TRBA 100, TRBA 250).
Handschuhe
Für die Patientenbetreuung werden grundsätzlich Einweghandschuhe benutzt. Sterile Handschuhe sind nur für aseptische Eingriffe notwendig.
1. Handschuhe sollen getragen werden bei jedem möglichen Kontakt mit:
• Körperflüssigkeiten/-substanzen, Gewebe, Schleimhäuten oder nicht-intakter Haut
• Mit Körperflüssigkeiten/-substanzen kontaminierten Gegenständen/Flächen etc.
2. Handschuhe sollen ausgezogen respektive gewechselt werden:
• Nach jedem Kontakt/Kontamination mit Körperflüssigkeiten/-substanzen
• Zwischen verschiedenen Patienten
• Nach dem Ausziehen der Handschuhe Hände desinfizieren oder waschen
Überschürzen
Überschürzen sollen getragen werden, wenn ein massiver Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder –substanzen erwartet wird (z. B. Stuhl bei einem inkontinenten Patienten, Traumapatienten, Versorgung von großen, sezernierenden Wunden oder Abszessen).
Gesichtsmaske, Schutzbrille
Chirurgische Gesichtsmasken und Schutzbrillen sollen getragen werden, wenn eine Exposition der Schleimhäute durch Spritzer oder Tröpfchen von Körperflüssigkeiten zu erwarten ist.
Stethoskope
Geräte und Instrumente, die beim Gebrauch (möglicherweise) kontaminiert werden, dürfen nicht ohne vorherige Desinfektion oder Sterilisation für andere Patienten weiter verwendet werden. Dies gilt insbesondere auch für persönliche Stethoskope.
4. Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen
Bei Verletzungen der Haut oder Schleimhäute mit scharfen oder spitzen Gegenständen, die mit Körperflüssigkeiten kontaminiert sind, besteht das Risiko einer Übertragung von Infektionserregern, speziell HIV und Hepatitisviren. Es ist deshalb wichtig, dass solche Verletzungen durch das Einhalten der unten aufgeführten Maßnahmen soweit als möglich verhindert werden.
1. Handschuhe tragen bei möglichem Kontakt mit kontaminierten Spritzen und spitzen, scharfen Gegenständen
2. Nach Gebrauch von Kanülen Schutzkappe nicht wieder aufsetzen (kein Recapping!)
3. Kanülen und spitze, scharfe Gegenständen immer direkt in speziellen Behältern entsorgen
4. Behälter nicht überfüllen
Maßnahmen nach Exposition
Ein Großteil der Nadelstichverletzung geschieht bei der Entsorgung des benutzen Instrumentes.
Die Hauptrisiken einer Nadelstichverletzung liegen in der möglichen Übertragung des Hepatitis B-Virus, Hepatitis C-Virus und HI-Virus (HIV).
Die Infektionswahrscheinlichkeit nach Nadelstichverletzungen ist abhängig von der Schwere der Verletzung und der Viruslast des Indexpatienten:
Im Falle des HBV wird das Risiko auf bis zu 30%, des HCV auf ca. 1% und des HIV auf unter 0,3% geschätzt.
Nach potenziell infektiösen Blutkontakten müssen zunächst Sofortmaßnahmen und dann ggf. die Maßnahmen zur postexpositionellen Prophylaxe (PEP) eingeleitet werden.
Eine Nadelstichverletzung sollte immer dem zuständigen D-Arzt (Durchgangsarzt in der Unfallchirurgie) gemeldet werden.
Dies ist einerseits wichtig um eine mögliche Infektion rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln sowie andererseits um etwaige Ansprüche an die Berufsgenossenschaft/UNfallversicherungsträger geltend machen zu können.
Im Zuge verbesserter Therapiemöglichkeiten einer Hepatitis C wird nach Kanülenstichverletzung mit einer potenziell Hepatitis-C-Virus-kontaminierten Kanüle zu den üblichen serologischen Kontrollen eine HCV-PCR 2 bis 4 Wochen nach dem Vorfall empfohlen. Sollte HCV-RNA positiv werden, ermöglicht eine Therapie der HCV-Infektion sehr gute Behandlungsoptionen.
HIV: Bei Verdacht auf einen Blutkontakt mit dem HI-Virus sollte umgehend die Indikation einer Postexpositionsprohylaxe (PEP) geklärt werden. Hierzu sofortige Hinzuziehung eines Infektiologen über die Zentrale Notaufnahme (ZNA).
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