Maßnahmen nach einer Nadelstichverletzung

Erstmaßnahmen:
• Blutfluss fördern, eventuell Auspressen der Wunde oberhalb der Verletzung um möglichst alles Fremdmaterial aus der Wunde zu entfernen
• Oberflächendesinfektion:
Haut: Desinfektionsmittel mit Ethanolgehalt >80%
Blutspritzer ins Auge: Spülen mit steriler 5% PVP-Jod-Lösung od. NaCl 0,9% bzw. Leitungswasser
• Eventuell Stichkanal spreizen, um Wirkung des Desinfektionsmittels in der Tiefe zu erleichtern, hierzu Tupfer mit viruzidem Antiseptikum benetzten und Verletzung mindestens 10 Minuten feucht halten

Meldung beim D-Arzt / Blutentnahme:
Jede NSV ist als Arbeitsunfall zu melden. So lässt sich eine etwaige Infektion frühzeitig diagnostizieren und es können Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend gemacht werden.

Der betroffene Mitarbeiter stellt sich nach den empfohlenen Erstmaßnahmen (s.o.) umgehend in der ZNA beim D-Arzt vor (Aufnahme als Arbeitsunfall). Der Mitarbeiter des Aufnahmeschalters informiert den diensthabenden Unfallchirurgen umgehend telefonisch und bringt den Exponierten in die nächste, freie Behandlungskabine.

Aufgrund des begrenzten Zeitfensters für eine effektive Postexpositionsprophylaxe (bei HIV/HBV) sind die betroffenen Mitarbeiter in allen Bereichen vorrangig zu behandeln!
Zur Therapienentscheidung kann es hilfreich sein, wenn bei dem „Spender = Indexpatienten“ ein HIV- und Hepatitis-(Schnell)test durchgeführt wird.
Erforderliches Material: 1 weißes und 1 braunes Serumröhrchen (10 ml)
Der HIV-Schnelltest beim Indexpatienten findet im Zentrallabor (Tel. 7204) statt. Darüber hinaus findet ein HIV- [Verifizierungstest], HBV- und HCV-Test im Institut für medizinische Virologie (Tel. 6291) statt.
Die entsprechenden Laboranforderungen werden von der Station oder der ZNA (Rohrpost) veranlasst.
 

Nachuntersuchungen

Der Betriebsärztliche Dienst führt in Zusammenarbeit mit dem D-Arzt die erforderlichen Nachuntersuchungen für die Beschäftigten des Universitätsklinikums und der Tochtergesellschaften sowie des Carolinums durch.
Hierüber werden die exponierte Beschäftigten am Unfalltag in der ZNA vom D-Arzt informiert. Der Abstand der Nachuntersuchungen richtet sich nach dem Übertragungsrisiko. Für NSV mit HCV-kontaminierten Material ergeben sich u. U. gesonderte Untersuchungsintervalle (s. u.). In der Regel finden Nachuntersuchungen nach sechs Wochen, nach drei Monaten, sechs Monaten statt.
Den betroffenen Beschäftigten werden die individuellen Nachuntersuchungstermine vom Betriebsärztlichen Dienst schriftlich mitgeteilt.

Klärung des Übertragungsrisikos

Die Hauptrisiken einer NSV liegen in der möglichen Übertragung des Hepatitis B-Virus (HBV), Hepatitis C-Virus (HCV) und HI-Virus (HIV). Die Infektionswahrscheinlichkeit nach NSV ist abhängig von der Schwere der Verletzung und der Viruslast des Indexpatienten: Bei Hepatitis B Ungeimpften wird das Transmissionsrisiko auf ca. 18 - 30%, bei HCV auf ca. 1% und bei HIV auf unter 0,3% geschätzt.

Hepatitis B: Gegen Hepatitis B steht ein wirksamer Impfschutz zur Verfügung. Alle Beschäftigten mit direktem Patientenkontakt sollten eine sichere Immunität gegenüber Hepatitis B aufweisen. Als erfolgreich gilt eine Immunisierung, wenn 4-8 Wochen nach der dritten Impfung ein anti-HBs-Wert von 100 IU/l oder höher erreicht wurde. Diese Personen sind für wenigstens 10 Jahre geschützt. Fällt die anti-HBs-Bestimmung niedriger aus, sollte ggfs. eine weitere Impfung durchgeführt und erneut eine Testung vorgenommen werden.

Postexpositionelle Hepatitis B-Immunprophylaxe (PEP)

Ein berufliches Infektionsrisiko besteht bei Stich- und Schnittverletzungen und bei Blutkontakt mit Schleimhaut oder nicht intakter Haut. Jedes Ereignis dieser Art sollte durch den Beschäftigten konsequent als Arbeitsunfall gemeldet werden. Der HBsAg-Status des Indexpatienten und der HBV-Impfstatus des Exponierten sollten ermittelt werden. Die Testung auf HBsAg des Indexpatienten ist jedoch nicht erforderlich, wenn der betroffene Mitarbeiter eine nachweisliche und ausreichende Hepatitis B-Immunität besitzt (siehe: www.stiko.de).

Sofern der Indexpatient HBsAg-positiv ist oder der HBsAg-Status nicht ermittelbar ist (z.B. Stich durch Kanüle im Müllsack), gelten folgende Empfehlungen:

  • Bei vollständig geimpften Beschäftigten, bei denen innerhalb der letzten 10 Jahre ein Anti-HBs > 100 IE/l gemessen wurde, ist von einem bestehenden Schutz auszugehen, d.h. es sind keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf eine Hepatitis B-PEP erforderlich

Der aktuelle Anti-HBs-Wert soll bestimmt werden:

  •   falls der letzte gemessene Anti-HBs-Wert unter 100 IE/l lag

  •   falls die letzte Anti-HBs-Bestimmung vor über 10 Jahren erfolgt ist

  •  sowie bei unvollständig geimpften Beschäftigten.

Abhängig vom Ergebnis wird die Indikation zur postexpositionellen Impfung und ggfs. Gabe von HB-Immunglobulin gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen gestellt (siehe: www.stiko.de)

  • Bei ungeimpften und bekannten "Non-Respondern" d.h. dauerhaft Anti-HBs < 10IE/l) soll unmittelbar nach Blutentnahme zur Bestimmung von HBsAg, Anti-HBc und Anti-HBs die simultane Gabe von HB-Impfstoff und HB-Immunglobulin erfolgen, ohne das Testergebnis abzuwarten.

Eine ausführliche Darstellung der Empfehlungen zur HBV-PEP findet sich im Epidemiologischen Bulletin 34/2013 auf S. 341-342 (ladbar unter: www.rki.de) und in den jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen.

Hepatitis C: Im Zuge verbesserter Therapiemöglichkeiten einer akuten Hepatitis C wird nach NSV mit einer potenziell Hepatitis-C-Virus-kontaminierten Kanüle zu den üblichen serologischen Kontrollen eine HCV-PCR 2 bis 4 Wochen nach dem Vorfall empfohlen. 

HIV: Bei Verdacht auf einen Blutkontakt mit dem HI-Virus sollte umgehend die Indikation einer Postexpositionsprohylaxe (PEP) geklärt werden. Hierzu wird die sofortige Hinzuziehung eines Infektiologen über die ZNA-Innere Medizin Tel. 7410 empfohlen.

Empfehlungen zur HIV-PEP finden Sie in der S2k-Leitlinie Medikamentöse Postexpositionsprohylaxe (PEP) nach HIV-Exposition

Wichtige Telefonnummern

  • Betriebsärztlicher Dienst Tel: 5314
  • Institut für Medizinische Virologie Fachliche Beratung: Tel. 6291
  • HIV-CENTER Ärztlicher Dienst