Anforderung für Externe Untersuchung

Untersuchungen in fremden Instituten
Nach Beschluss Nr. V 1/ 04 des Klinikvorstandes vom 12.01.2004 müssen ab 01.02.2004 alle Untersuchungen in fremden Instituten durch die Kostenarten verantwortliche Leiterin des Zentrallabors genehmigt werden. Hierfür steht ein Formblatt für externe Untersuchungen zur Verfügung, das Sie unter Formblätter herunterladen können.

Verschicken Sie die Proben selbst, müssen Sie dieses Formblatt an den Unterauftragnehmer weiterleiten, der es zusammen mit der Rechnung zurück an den zentralen Rechnungseingang der Uniklinik weiterleiten muss.

Bei Vergabe von externen Untersuchungen muss durch den Auftraggeber darauf geachtet werden, dass das erhaltene Ergebnis in die elektronische Patientenakte aufgenommen wird.

Für externe Standard-Untersuchungen gibt es in Lauris die Möglichkeit einer digitalen Anforderung mit sofortiger Genehmigung für vordefinierte Untersuchungen. Im weiteren werden Ihnen die Befunde auch wieder elektronisch bereitgestellt. Siehe hierzu die ZL-Information 207.