Probentransport

Der Transport der Patientenproben erfolgt im Klinikum über den klinikinternen Transportdienst nach den aktuell gültigen Richtlinien, die die Gefahrgut-verordnung für Straße und Eisenbahnen (GGVSE) vorschreibt.
Grundsätzlich müssen die Patientenproben nach der Abnahme schnellst-möglich in das Zentrallabor transportiert werden. Einzelheiten, die hier zu beachten sind werden bei den Parametern beschrieben.
Die Proben dürfen nach ihrer Abnahme weder direkter Sonneneinstrahlung noch zu warmen oder zu kalten Temperaturen ausgesetzt werden (Ausnahmen: siehe Beschreibung der einzelnen kritischen Parameter).