ADRESSE
Zentrallabor
Universitätsklinikum Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt
Haus 23A, UG, R0A101
Dr. Univ. Niš Valentina Ilievski
FÄ für Laboratoriumsmedizin
FÄ für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
TELEFONVERMITTLUNG
Auftrags- und Probenannahme
T +49 69 63 01 -7204
F +49 69 63 01 -7205
Allgemeine Ergebnisauskunft
T +49 69 63 01 -7203
F +49 69 63 01 -7205
Leiterin des Zentrallabors
Fr. Dr. Valentina Ilievski
Befundinterpretation
T +49 69 63 01 -86544
F +49 69 63 01 -87170
M +49 1511 719 1868
Valentina.Ilievski@unimedizin-ffm.de
Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner des POCT
Stand: 01. Juli 2024
Für den Bereich des POCT im Universitätsklinikum Frankfurt ist die Leiterin des Zentrallabors verantwortlich.
Leiterin Zentrallabor
Dr. Univ. Niš Valentina Ilievski
FÄ für Laboratoriumsmedizin
FÄ für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
T +49 69 63 01 -86544
F +49 69 63 01 -87170
M +49 1511 719 1868
Valentina.Ilievski@unimedizin-ffm.de
Point of Care Koordinator des Zentrallabors
Frank Zierfuß
T +49 69 63 01 -3801
F +49 69 63 01 -87170
M +49 157 764 00 501
Frank.Zierfuss@unimedizin-ffm.de
Point of Care Beauftragte des Zentrallabors
Lisa Maria Scholz
T +49 69 63 01 -3941
F +49 69 63 01 -81770
M+49 151 171 91 490
LisaMaria.Scholz@unimedizin-ffm.de
Stellvertretung
Franziska Wilhelm
T +49 69 63 01 -3941
F +49 69 63 01 -81770
M +49 151 171 91 490
Franziska.Wilhelm@unimedizin-ffm.de
POCT Hotline
T +49 69 63 01 -3941
F +49 69 63 01 -81770
M +49 151 171 91 490
POCT-Zentrallabor@unimedizin-ffm.de
Außerhalb der Erreichbarkeit ist es möglich Störungsmeldungen im Zentrallabor unter:
T +49 69 63 01 -7204 zu hinterlassen.
Begriffsdefinition
POCT = Point-Of-Care-Testing
Synonyma: Patientennahe Untersuchung, alternative site testing, bedside testing
Hierzu gehören Analysenverfahren…
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im Rahmen der unmittelbaren Krankenversorgung
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in Räumlichkeiten; die zu den bettenführenden Abteilungen, Ambulanzen oder besonderen Funktionsbereichen (z.B. Notaufnahme, Operationssaal, Kreißsaal, Endoskopie-Einheit, invasive Radiologie) gehören,
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einer Untersuchung deren Ergebnis unmittelbar zu therapeutischen Konsequenzen führt (Aktuell gütlige Norm; DIN EN ISO 22870).
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ohne Probenvorbereitung
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am Ort des Patienten oder in dessen Nähe
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mit einem einfach zu bedienenden Meßsystem
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mit Personal das in der Regel keine eingehende medizinisch-technische Ausbildung und Erfahrung auf dem Gebiet der Laboratoriumsmedizin hat.
Rechtliche Grundlage und Qualitätssicherung
Seit 1989 ist die Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK) Grundlage zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Durch In-Kraft treten der letzten Fassung der Richtlinie am 1.4.2008 wurden verbindliche Vorgaben zur Qualitätskontrolle im Bereich des POCT festgeschrieben.
Der für das Krankenhaus relevante Auszug ist nachfolgend wiedergegeben:
2.1.5 Patientennahe Sofortdiagnostik mit Unit-use-Reagenzien
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Werden Unit-use-Reagenzien und die entsprechenden Messsysteme in der patientennahen Sofortdiagnostik angewendet, sind sie nach den Herstelleranweisungen zur Qualitätskontrolle zu prüfen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
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Die Regelungen nach 2.1.1 Absätze 1, 2 und 3 Buchstabe a) sind nicht zu beachten, wenn benutzungstäglich elektronische/physikalische Standards angewandt werden und so oder durch andere integrierte Prüfung der Gerätefunktion verhindert wird, dass fehlerhafte Messergebnisse ausgegeben werden können. In diesen Fällen ist mindestens einmal wöchentlich eine Kontrollprobeneinzelmessung durchzuführen, sofern in dieser Kalenderwoche mit diesem Verfahren Patientenproben untersucht werden. Bei Geräten, die keine elektronischen/physikalischen Standards verwenden und so oder durch andere integrierte Prüfung der Gerätefunktion nicht verhindern, dass fehlerhafte Messergebnisse ausgegeben werden, entfallen lediglich die Regelungen nach 2.1.1 Absätze 1 und 3 Buchstabe a).
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Die Bewertung der Kontrollprobeneinzelmessungen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen erfolgen gemäß 2.1.2 Absatz 2. Für Analyte, die nicht in Tabelle B 1 a bis c aufgeführt sind, gilt Satz 1 entsprechend. Als Fehlergrenzen gelten die vom Hersteller der Kontrollproben angegebenen Bereiche.
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Errechnen und Bewerten des quadratischen Mittelwertes der Messabweichung gemäß 2.1.3 entfallen, ebenso die grafische Darstellung nach 2.1.7 Absatz 3.
Zur POCT – Diagnostik gehören z.B. folgende in der Klinik eingesetzte Geräte:
- Blutgasgeräte
- Blutzuckergeräte
- Blutbildgeräte
- Gerinnungsgeräte (TPZ, aPTT)
- Harnstreifen
- Geräte für Schnellteste (Troponin, Drogen, SS, ggf. Infektionsmarker etc.)
Für weitere Informationen wählen Sie bitte aus dem Menü links...