Im Einsatz für Strahlensicherheit
Ein Bevollmächtigter und rund 60 Strahlenschutzbeauftragte sorgen an der Universitätsmedizin Frankfurt dafür, dass Röntgenstrahlen, Linearbeschleuniger und radioaktive Isotope Patientinnen und Patienten helfen – ohne Mitarbeitende, Angehörige oder die Umwelt zu gefährden.
Ein Klick, dann steckt das streichholzschachtelgroße Dosimeter wieder am Kasack. Für Beschäftigte in Strahlenschutzbereichen der Radiologie, der Strahlentherapie oder der Nuklearmedizin gehört dieser Handgriff so selbstverständlich zum Arbeitsalltag wie das Anlegen der Bleischürze oder weiterer Schutzausrüstung. Dass dieser Alltag sicher bleibt, dafür sorgt im Hintergrund ein engmaschiges System aus Zuständigkeiten, Kontrollen und Fachwissen, koordiniert von einem promovierten Physiker und einem Netzwerk speziell geschulter Kolleginnen und Kollegen.
Klare Verantwortung, klare Struktur
An der Spitze steht der Strahlenschutzverantwortliche – diese Rolle nimmt der Ärztliche Direktor, Prof. Dr. Jürgen Graf, wahr. Er ernennt einen Strahlenschutzbevollmächtigten, der wiederum in den einzelnen Bereichen Strahlenschutzbeauftragte bestellt. Diese dreistufige Struktur gibt es an der UMF seit 2001, dem Jahr, in dem das Universitätsklinikum Frankfurt eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt stellte die Goethe Universität den Strahlenschutzverantwortlichen und -bevollmächtigten. Die Position des Strahlenschutzbevollmächtigten ist seither mit Dr. Helge Klingler besetzt, einem promovierten Physiker, der die Umsetzung und Überwachung aller gesetzlichen Vorgaben zum Strahlenschutz, insbesondere in vier großen Bereichen übernimmt: in der Radiologie, der Strahlentherapie, der Nuklearmedizin und in den Isotopenlaboratorien, in denen radioaktive Stoffe für Diagnostik und Therapie vorbereitet, geprüft und dosiert oder im Rahmen klinischer Forschung eingesetzt werden.
„In erster Linie bin ich auch das Bindeglied zu den zuständigen Behörden – insbesondere bei Genehmigungs- und Anzeigeverfahren“, erklärt Dr. Helge Klingler. „Wenn die Universitätsmedizin Frankfurt eine neue Röntgeneinrichtung betreiben will, muss der Betrieb vorher zumindest angezeigt werden. Bei bestimmten Anwendungsfällen bedarf es auch einer Genehmigung.“ Bei den aktuellen Großprojekten der UMF – unter anderem bei der Neueinrichtung der Herzkatheterlabore und der Neubeschaffung eines Linearbeschleunigers für die Strahlentherapie – ist er entsprechend von Anfang an eingebunden.
So gut wie möglich: Schutz für alle Beteiligten
Ziel aller gesetzlichen Regelungen ist es, Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten sowie Angehörige gleichermaßen zu schützen. „Egal, wo Strahlung eingesetzt wird oder anfällt, die Strahlenexposition für alle Beteiligten ist so gering wie möglich zu halten“, sagt Dr. Helge Klingler. In der Praxis bedeutet das: baulicher und gerätetechnischer Strahlenschutz, persönliche Schutzausrüstungen, wie zum Beispiel Bleischürzen sowie Orts- und Personendosimeter, die die Strahlenbelastung kontinuierlich messen. Auch Begleitpersonen erhalten in bestimmten Fällen ein Dosimeter – etwa wenn Eltern ihr Kind bei der Untersuchung zwingend begleiten müssen.
Fachkunde als Grundvoraussetzung
Für die Einhaltung und Optimierung der Schutzmaßnahmen sorgen Strahlenschutzbeauftragte sowie Medizinphysikexpertinnen und -experten. Eine von ihnen ist Kathrin Entz, leitende Medizinphysikexpertin in der Röntgendiagnostik. „Personen, die in Strahlenschutzbereichen tätig sind, müssen, abhängig von ihrer ausgeübten Tätigkeit, über eine sogenannte Fachkunde im Strahlenschutz für ihr jeweiliges Anwendungsgebiet oder zumindest offiziell anerkannte Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen, das heißt, sie müssen eine geeignete Ausbildung, die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Strahlenschutzkursen und eine bestimmte Stundenzahl an praktischen Erfahrungen nachweisen“, erklärt sie. Kathrin Entz bringt diese Expertise unter anderem bei der Neubeschaffung von Röntgeneinrichtungen ein und pflegt das Dosismanagementsystem, eine Software, die Patientendosen automatisch erfasst, auswertet, archiviert und wesentlich zur vorgeschriebenen Qualitätssicherung beiträgt.
Dr. Helge Klingler leitet ferner Fachkunde-Aktualisierungskurse, erstellt die jährlichen Strahlenschutzkataster und organisiert die fachgerechte Entsorgung radioaktiver Stoffe und Abfälle, die in den verschiedenen Bereichen anfallen. Das Thema begleitet ihn beruflich schon lange: Anfang der 1990er-Jahre schrieb er bereits IT-Programme für die Verwaltung der radioaktiven Abfalllager der Kardiologie an der Universitätsmedizin Frankfurt.
Ein Kreis schließt sich
Der Begriff Strahlung löst bei vielen Menschen oftmals Skepsis und Angst aus. Für Dr. Helge Klingler ist diese allerdings zumeist unbegründet – vorausgesetzt, sie wird verantwortungsvoll und nach klar definierten Sicherheitsstandards eingesetzt wie an der Universitätsmedizin Frankfurt. „Bei einem Transatlantikflug ist die Strahlendosis deutlich höher, als wenn ein Beschäftigter unter den geltenden Schutzmaßnahmen ein Jahr lang in einem Bereich mit Röntgenuntersuchungen arbeitet“, verdeutlicht der Strahlenschutzbevollmächtigte die tatsächlichen Dimensionen.
Genau für dieses Vertrauen in einen sicheren Umgang mit Strahlung arbeiten der Strahlenschutzbevollmächtigte und die -beauftragten an der Universitätsmedizin Frankfurt jeden Tag aufs Neue. Sie messen, dokumentieren, beraten, schulen und kontrollieren – oft im Hintergrund, aber immer mit dem klaren Anspruch, dass Strahlung dort, wo sie bei Diagnose und Heilung hilft, für alle Beteiligten sicher bleibt.