Der erste und zweite Monat

Bis zum Ende der 8. Schwangerschaftswoche.

Aus einem Häufchen Zellen wird ein Embryo

In den ersten beiden Wochen besteht Ihr Baby „nur“ aus einer Anhäufung von Zellen, die sich in der Gebärmutterschleimhaut eingenistet haben. Etwa zehn Tage nach dem Eisprung, wird Ihr Baby von Medizinern als „Embryo“ bezeichnet: Es bekommt Kopf und Rumpf sowie Anlagen für das Gehirn. Alle Organe sitzen bereits an der richtigen Stellen. Gegen Ende des zweiten Schwangerschaftsmonats beginnen sich die Gliedmaßen zu bilden. Dann ist Ihr Baby vom Scheitel bis zum Steiß etwa zwei Zentimeter groß.

Fühlen Sie sich schon „schwanger“ ?

In den ersten Schwangerschaftswochen wird ihnen kaum etwas Besonderes auffallen. Wer sehr empfindlich auf hormonelle Veränderungen reagiert, ahnt möglicherweise schon etwas. Sobald sich die Eizelle in der Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat, werden Sie möglicherweise Veränderungen spüren:

  • Ihre Brüste spannen.
  • Bestimmte Speisen und Getränke (z.B. Kaffee) schmecken Ihnen plötzlich nicht mehr.
  • Oder Sie mögen Speisen und Getränke, die Sie normalerweise kaum anrühren.
  • Vor allem morgens kann Ihnen übel werden. Vielleicht sind Sie auch sehr müde, es kann ihnen auch kurzfristig schwindlig oder schwarz vor Augen werden.
  • Gegen Ende des zweiten Monats verspüren Sie möglicherweise verstärkten Harndrang.
  • Ob und wie stark diese Symptom bei Ihnen auftreten, kann niemand vorhersagen. Schließlich ist jede Frau, jedes Baby, jede Schwangerschaft „einzigartig“ . Zum Glück.

 

Positive Unruhe bei schwankenden Gefühlen

Schwanger? Schwanger! Wahrscheinlich sind Sie erst einmal überrascht, irritiert von der Erkenntnis, dass gerade ein neues Leben in Ihrem Bauch entsteht. Nicht alle Schwangerschaften trete nach Plan ein. Manchmal ereignen sie sich recht überraschend. Gerade jetzt ein Baby? Sie werden erst einmal Zeit benötigen um über Ihre eigenen Wünsche, Ihren Beruf, Ihre Zukunftspläne, ihre finanzielle Situation, Ihren Partner, die Wohnung und so weiter nachzudenken. Schwanger sein macht auch sensibel. Ihre Sinne öffnen sich für innere und äußere Wahrnehmungen. Möglicherweise stellen Sie bei sich selbst vorher nicht gekannte Stimmungswechsel (z.B. Unentschiedenheit, Launenhaftigkeit, Reizbarkeit, Weinerlichkeit) fest. Ein Großteil dieser wechselnden Empfindungen ist auf die ausgeprägten Veränderungen in Ihrem Hormonhaushalt zurückzuführen. Was auch immer Sie empfinden, ob Vorfreude oder Zweifel: verdrängen Sie Ihre Gefühle nicht, sondern nehmen Sie sich die Zeit, sich damit auseinanderzusetzen.

Termine - Berücksichtigen sollten Sie...

  • Die erste Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt: Bei diesem ersten Termin prüft die Frauenärztin / der Frauenarzt Ihren allgemeinen Gesundheitszustand, erfragt frühere oder bestehende Risiken oder Erkrankungen. Ihr Blutdruck wird gemessen. Außerdem wird festgestellt, welche Blutgruppe Sie haben (Rhesusfaktor), ob Sie Antikörper gegen Röteln gebildet haben und wie hoch Ihr Blutzuckerspiegel ist. Sie erhalten den so genannten Mutterpass. Auch berät Ihre Frauenärztin / Ihr Frauenarzt Sie in Fragen der Ernährung während der Schwangerschaft, in Hinblick auf Sport, Reisen und allgemeine Risiken.
  • Planen Sie Ihren Urlaub möglichst für den 4. – 6. Monat Ihrer Schwangerschaft.

Weil Ihr Baby jetzt besonders empfindlich ist, sollten sie...

  • Nikotin, Alkohol und andere Drogen meiden.
  • Beim Umgang mit Katzenkot oder Gartenerde (Toxoplasmen) Gummihandschuhe tragen.
  • Vorsichtshalber auf folgende Lebensmittel vorübergehend verzichten: Weichkäse, Blauschimmelkäse und gekühlte Fertiggerichte (Listerien); rohe und weich gekochte Eier, Tiramisu und Mayonnaise, (Salmonellen); rohes Fleisch wie z.B. roher Schinken, Mett, blutige Steaks (Toxoplasmen)
  • Ihre Arbeitsplatzbedingungen auf Gefährdungen überprüfen: Müssen Sie schwer körperlich arbeiten? Haben Sie Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Blei oder Strahlungsmaterial? Arbeiten Sie im Akkord oder am Fließband? Sind Sie einseitigen Belastungen ausgesetzt? Ihre Rechte sind im Mutterschutzgesetz verbindlich geregelt. Verboten sind Beschäftigungen mit erhöhter Unfallgefahr, Arbeit vor 6 Uhr morgens und nach 20 Uhr abends, sowie Sonn-, Feiertags- und Mehrarbeit. Auskünfte in allen Zweifelsfragen erhalten Sie bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt im Personalbüro, beim Betriebsrat, beim Gewerbeaufsichtsamt. Wenn Sie arbeitslos sind: Informieren sie auch das Arbeitsamt über Ihre Schwangerschaft, damit Schutzfristen vor und nach der Entbindung berücksichtigt werden können.

 

Wenn Ihnen übel ist, könnten Sie sich eventuell selbst helfen...

  • indem Sie bestimmte Speisen (Fett, Milch) und Gerüche meiden.
  • indem sie morgens vor dem Aufstehen Kräutertee (z.B. Anis, Fenchel, Kamille evtl. mit Traubenzucker gesüßt) trinken (Thermoskanne ans Bett).
  • indem Sie sich möglichst häufig an der frischen Luft aufhalten.