Ultraschallscreening im Rahmen der Schwangerenvorsorge

Im Rahmen der Schwangerenvorsorge sind routinemäßig 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.

Diese Ultraschalluntersuchungen führt in der Regel der Fälle der betreuende Frauenarzt durch. In besonderen Fällen ist eine Feindiagnostik indiziert. Diese sollte in einer hierauf spezialisierten Abteilung oder durch einen hierzu geschulten Arzt/Ärztin durchgeführt werden.

Die Ultraschallvorsorgeuntersuchungen teilen sich wie folgt auf:

Erstes Ultraschallscreening (9.-12. Schwangerschaftswoche)

Das erste Screening dient zum Ausschluß grober fetaler Fehlbildungen. Es werden folgende Details beurteilt:

  • Größe des Dottersacks
  • Größe des Feten
  • Kopfform
  • Bauchwand und Wirbelsäule
  • Extremitäten
  • Mutterkuchen
  • Ausschluss eines Nackenödems (siehe unten)
  • Eiigkeit bei Mehrlingen

Nackenödem

Ein sogenanntes Nackenödem ist eine Verdickung der fetalen Hautfalte im Bereich des Nackens von mehr als 3 mm. Wird es festgestellt, so kann dies ein Hinweis für eine genetische Störung des Feten sein. Wichtig ist hierbei nicht, ob das Nackenödem bestehen bleibt oder verschwindet, sondern nur, ob es einmalig festgestellt wurde. Die Untersuchung eines Nackenödems kann in der Regel zwischen der 12. - 14. SSW durchgeführt werden und sollte durch einen dafür speziell ausgebildeten Arzt erfolgen.

Zweites Ultraschallscreening (19.-22. Schwangerschaftswoche)

Das zweite Screening gilt als Feindiagnostik. Es werden folgende Details beurteilt:

  • Lage des Kindes
  • Größe des Kindes (Kopfdurchmesser und -umfang, Bauchdurchmesser und -umfang, Oberschenkellänge)
  • Gehirnstrukturen
  • Skelett (alle 4 Extremitäten einschließlich Finger, Wirbelsäule)
  • Organe (Leber, Lunge, Nieren, Blase, Magen, Darm, Herz)
  • Bewegung
  • Profil und Gesicht
  • Sitz und Blutversorgung des Mutterkuchens

Drittes Ultraschallscreening (29.-32. Schwangerschaftswoche)

Es werden insbesondere folgende Details beurteilt:

  • Zeitgerechtes Wachstum
  • Lage des Kindes
  • Fruchtwassermenge
  • Lage des Mutterkuchens
  • Eventuelle dopplersonographische Untersuchung des Feten

Dopplersonographie

Die Dopplersonographie ist eine besondere Methode der Ultraschalluntersuchung, bei der die Durchblutung in kindlichen oder mütterlichen Gefäßen gemessen wird. Dadurch erhält man Hinweise auf die Kreislaufsituation des Kindes. Diese zusätzliche Information erlaubt es, insbesondere bei Risikoschwangerschaften, das Wohlbefinden des Kindes besser einzuschätzen.

Für normale Schwangerschaften ist die Doppler-Untersuchung nicht als Screening-Methode geeignet. Die Doppler-Untersuchung kann aber bei folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Kindliche Wachstumsstörungen
  • Schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck der Mutter
  • Auffälligkeiten der kindlichen Herzfrequenz/Herzfehler
  • Fehlbildungen
  • Mehrlingsschwangerschaft
  • Schwangerschaftsdiabetes

Schädigung durch Ultraschall?

Ultraschall wird seit über 35 Jahren als diagnostisches Mittel bei schwangeren Frauen eingesetzt. Schädigende Strahlen, wie Röntgenstrahlen, treten hierbei nicht auf, sodaß eine beeinträchtigende Wirkung auf das Ungeborene auszuschließen ist. Untersuchungen konnten zeigen, daß sich durch lange Doppleruntersuchungen bei Schwangeren in der Frühschwangerschaft das Fruchtwasser erwärmt. Dies führt immer wieder zu Mißverständnissen, denn diese Erwärmungen liegen weit unter einem Grad Celcius und führen daher zu keiner Schädigung von Mutter oder Kind.